Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfall­fürsorge­ansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.  mehr …

Bundes­verwaltungs­gericht (BVerwG), Urteil vom 30.08.2018, Az.: 2 C 18.17

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