Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. mehr …
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.02.2017, Az.: 10 U 4448/16