Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) ist beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.  mehr …

Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.02.2017, Az.: 10 U 4448/16

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