Das Landgericht Freiburg hat zwei Patienten, denen im Jahr 2005 Hüftprothesen eines international tätigen Medizin­produkte­herstellers implantiert worden waren, Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro zugesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts wiesen die Hüftprothesen einen Produktfehler auf, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochter­gesellschaft (die die Prothese in Deutschland vertrieben hatte) einstehen müssen.  mehr …

Landgericht Freiburg, Urteil vom 15.10.2018, Az.: 1 O 240/10 und 1 O 26/17

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