Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird. Der Anrufer müsse zu Beginn des Gespräches nachfragen, ob der angerufene am Arbeitsplatz sei. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.  mehr …

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018, Az.: 6 U 51/18

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