Bald könnte Klarheit über die steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung herrschen. Immerhin hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 7. Juni 2018 (AZ VI R 13/16) bestätigt, dass ein Beitrag, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erhält, ein Sachbezug ist. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf die Versicherungsleistung und kann nicht die Auszahlung des Beitrages verlangen. Doch der Jubel unter den Freunden der bKV über dieses Urteil ist verfrüht. Ein Gastbeitrag von Uwe Jüttner, Product and Carrier Manager bei Aon Deutschland.  mehr …

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