In der Praxis hat sich die Auslagerung der Verpflichtungen auf einen nicht-versicherungsförmig kalkulierten Pensionsfonds durchgesetzt. Dieser hat mehrere Vorteile. Unter anderem ist die für die Auslagerung zu zahlende Einmalprämie deutlich günstiger als bei versicherungsförmigen Lösungen. Das liegt zum einen an den Kalkulationsvorgaben. Nicht-versicherungsförmige Lösungen sind in der Auswahl wesentlich freier. Anstatt am aktuellen Höchstrechnungszins, orientiert sich der Zins zur Beitragskalkulation an der zu erwartenden Wertentwicklung der vereinbarten Kapitalanlage.  mehr …

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