Eine vom Mieter auf eigene Kosten in die Mietwohnung eingebaute Küche muss bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter erlaubt hat, die bereits in der Wohnung vorhandene Küche zu entfernen und durch eine auf eigene Kosten angeschaffte Einrichtung zu ersetzen.  mehr …

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.10.2018, Az.: VIII ZR 52/18

 

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