Eine Frau befand sich mit ihrem Auto auf dem direkten Weg von Ihrer Arbeit nach Hause, als sie eine SMS empfing. Als sie deswegen anhalten wollte, wurde ihr Fahrzeug von hinten gerammt. Für die dabei erlittenen Verletzungen sollte die Berufsgenossenschaft zahlen. Doch die weiterte sich durch zwei Gerichtsinstanzen. mehr …

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2017, Az.: L 9 U 764/16

 

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