Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz a.F. beginnt mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des Pkw. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Neuwagen mit Elektroantrieb oder um ein umgerüstetes Fahrzeug handelt. Bei Umrüstfahrzeugen kann es daher vorkommen, dass der Begünstigungszeitraum bereits teilweise oder vollständig verstrichen ist, wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erstmals vorliegen.  mehr …

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 05.07.2018, Az.: III R 42/17

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein