Der GDV zeigt sich in einer aktuellen Stellungnahme skeptisch, was die Absicht der Bundesregierung angeht, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO auf die BaFin zu übertragen. Von dem Vorhaben seien auch die Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO betroffen, die zugleich als Finanzanlagenvermittler registriert seien, so der Verband. Eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin dürfe aber keinesfalls ein Präjudiz für die Aufsicht über Versicherungsvermittler werden, so das Statement gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium.  mehr …

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