Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts befugt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer das Home Office ab, liegt deshalb keine Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist daher unwirksam.  mehr …

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018, Az.: 17 Sa 562/18

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