Laut einem Urteil des Landgerichts Essen belehrten Antragsunterlagen der HUK-Coburg zur privaten Krankenversicherung nicht ordnungsgemäß über Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung. Für das Unternehmen könnte das Urteil folgenreich sein – Rechte für den Fall dieser Pflichtverletzung stehen dem Versicherer bei fehlerhafter Belehrung nicht zu! Der Versicherer habe nach einer mündlichen Verhandlung und dem Urteilsspruch die Klage anerkannt. mehr …
Hinweis:
Der Hinweis zur Anzeigepflichtverletzung ist in den Antragsunterlagen der Huk-Coburg Krankenversicherung sind nicht ausreichend drucktechnisch hervorgehoben und verstoßen gegen das vom Gesetzgeber geforderte Deutlichkeitsgebot und kommen dadurch der Warnfunktion nicht nach.
Landgericht Essen zitiert das OLG Stuttgart wie folgt:
Der Versicherungsnehmer hat in einem für ihn unbekannten und im Regelfall das erste Mal zu Gesicht bekommenden Krankenversicherungs- oder sonstigen Versicherungsantrag kein Suchspiel zu bewältigen, bevor er wichtige Hinweise auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gefunden und als solche enttarnt hat.
Landgericht Essen, Urteil vom 24.10.2018, Az.: 18 O 190/18
Weitere Infos:
- Rechtsanwalt Björn Hülsenbeck: Belehrung über Rechtsfolgen in manchen HUK-Verträgen unwirksam!