Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, mit dem die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz: MiFID) in deutsches Recht umgesetzt wird, ist bereits seit über einem Jahr in Kraft. Es legt fest, welche Regeln Banken und Vermögensverwalter bei Anlagegeschäften mit Privatkunden befolgen müssen. Die novellierte Verordnung für Finanzanlagenvermittler (FinVermV) ist aber immer noch in der parlamentarischen Warteschleife. Kurz vor Weihnachten ließ das zuständige Wirtschafts- und Energieministerium (BMWi) verlauten, dass die Verordnung wohl am 15. März 2019 im Bundesrat beschlossen werde. Vorher müssen die Ministerialen noch eine Vielzahl von Stellungnahmen von Verbänden auswerten. mehr …
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Weitere Infos:
- AC: “Taping” – Verbände kritisieren die telefonische Aufzeichnungspflicht der FinVermV
- AC: VersVermV und FinVermV – Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack mit Tipps 2019 für den Alltag von Vermittlern
- procontra: Die Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) wird auf 2019 verschoben
- VJ: Referentenentwurf der Finanzanlangen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) – Verbraucherschützer fordern Provisionsverbot – BVK sieht telefonische Aufzeichnungspflicht kritisch