Auf den ersten Blick wirkt das Konzept der Berufsunfähigkeitsversicherung einfach. So lange jemand berufsunfähig ist (meistens ab einer Einschränkung von 50 Prozent), erhält er die monatliche BU-Rente vom Versicherer. Sinkt der Grad seiner Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent, darf der Versicherer die Leistung einstellen.

Dass es in der Praxis mit aufwendigen Nachprüfungsverfahren, unterschiedlichen ärztlichen Gutachten und teilweise hohen Prozessquoten aber anders aussieht, dürfte niemanden aus der Branche überraschen. mehr …

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.11.2018, Az: 8 U 139/18

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