Ist eine vorformulierte Bestätigung, dass der Anleger die Risikohinweise in einem Emissionsprospekt zur Kenntnis genommen, zulässig? Mit dieser Frage musste sich der BGH in einem aktuellen Urteil befassen. Sie kamen dabei zu der Auffassung, dass eine vorformulierte Bestätigung unwirksam ist. Der BGH stellt deutlich heraus, dass die Empfangsbestätigung für den Prospekt keine weiteren Erklärungen enthalten darf. Zudem muss sie separat zu weiteren Erklärungen erfolgen.  mehr …

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10.01.2019, Az.: III ZR 109/17

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