Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine „vorsätzliche“ Straftat entstanden ist. Es kann aber von der Folge dieser Straftat abhängen, ob es gegebenenfalls auch reicht, dass die Straftat nur „fahrlässig“ herbeigeführt wurde. Laut dem Gericht liegen die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für einen Leistungsausschluss also auch dann vor, wenn der Straftatbestand hinsichtlich der Handlung „Vorsatz“ fordert, in Bezug auf eine besondere Folge aber „Fahrlässigkeit“ genügen lässt.  mehr …

OLG Dresden, Beschluss vom 09.01.2019, Az.: 4 W 1160/18

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