Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10.04.2019 entschieden, dass ein Kaufvertrag, der am Stand einer Verbrauchermesse abgeschlossen wurde, nicht widerrufen werden kann. Streitpunkt war das Widerrufsrecht, wobei ein Messestand dann als Geschäftsraum gilt, wenn der Verbraucher damit rechnen kann, dass der Unternehmer dort Besucher anspricht, um einen Vertrag zu schließen. mehr …

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10.04.2019, Az.: VIII ZR 82/17

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein