Reiseunternehmen, Airlines, Konzertveranstalter etc. dürfen – auf Kosten ihrer Kunden – auf zusätzliche Liquidität hoffen. Dies entschied die Bundesregierung am 02.04.2020. Für stornierte Pauschalreisen mit Buchung vor dem 08.03.2020 bedeutet das, das der Reiseveranstalter einen Gutschein über den Wert der Reise ausstellen darf. Dieser Gutschein soll die eigentlich binnen 14 Tagen fällige Rückzahlung des Reisepreises ersetzen. mehr …

Kommentar
Reiseveranstalter wie TUI müssen gemäß dem derzeit gültigen Gesetz bei einer Reiseabsage, die bezahlten Reisekosten spätestens innerhalb von 2 Wochen zurückerstatten.

Doch was macht TUI?
Hofft ein Gesetz der Bundesregierung (muss von der EU genehmigt werden), wonach Sie dann Reise- und Veranstaltungskunden mit Gutscheinen abspeisen kann.

Ja, liebe TUI – wo also bleibt die Rückzahlung der Reisekosten?
Aktuell handelt ihr gesetzeswidrig – glaubt Ihr über dem geltenden Recht zu stehen?

@ Bundesregierung
Und weshalb müssen Verbraucher einem Konzern einen Kredit gewähren, der vom Staat soeben ein Kreditpaket über 3 Mrd. Euro erhält? Wenn Kunden TUI unterstützen möchten, so ist das deren private Entscheidung – aber nicht auf der Basis eines Zwangskredites, verordnet durch die Bundesregierung.

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